Wahlaufruf
Wahlaufruf
GemÀà Satzung § 23 der WBG âAufbauâ Strausberg eG sind die Aufsichtsratsmitglieder, deren Amtszeit endet, durch Neuwahl zu ersetzen.
FĂŒr die Besetzung des Aufsichtsrates bittet der Vorstand um
KandidatenvorschlÀge.
Der Kandidat oder die Kandidatin muss persönlich Mitglied der Genossenschaft sein.
Das Vorschlagsrecht kann wahrgenommen werden durch:
– den Bewerber oder die Bewerberin selbst,
– einzelne oder mehrere Genossenschaftsmitglieder,
– den Aufsichtsrat,
– den Wahlvorstand.
Der Kandidat oder die Kandidatin sollte bereit sein, auf Anfrage ĂŒber seine/ihre
Voraussetzungen und die GrĂŒnde seiner/ihrer Bewerbung Auskunft zu geben.
Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates erfolgt auf der
Vertreterversammlung
am Dienstag, dem 11. Juni 2024.
VorschlĂ€ge fĂŒr die Wahl sind bis Montag, den 13. Mai 2024 in der
GeschĂ€ftsstelle der WBG âAufbauâ Strausberg eG einzureichen.
Strausberg, 12.04.2024
Carsta Göring   Frank Wessel
Vorstand